Verbundberatung
Anerkennung und Förderung von Beratungsunternehmen
Zoombild vorhanden
Beratung im Verbund
Die Verbundberatung ist die vertraglich geregelte Zusammenarbeit von anerkannten nichtstaatlichen Beratungsanbietern mit der staatlichen Beratung. Sie basiert auf dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz. Seit dem Jahr 2008 gibt es für die bayerischen Landwirte, Gärtner und Winzer dieses gemeinsame Beratungsangebot.
Dienstleister, die sich als Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung anerkennen lassen wollen, reichen die entsprechenden Unterlagen bei der FüAk ein. Anerkennungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Dienstleister, die sich als Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung anerkennen lassen wollen, reichen die entsprechenden Unterlagen bei der FüAk ein. Anerkennungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Unterlagen rund um den Antrag auf Anerkennung als Beratungsunternehmen in der Verbundberatung
Die Antragsfrist für das jeweils nächste Kalenderjahr endet am 30. September des laufenden Jahres.
- Richtlinie zur Anerkennung als Beratungsunternehmen in der Verbundberatung (BerAnerkR) vom 5. Februar 2014
- Änderung der Richtlinie zur Anerkennung von Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung – Beratungsanerkennungsrichtlinie (BerAnerkR) vom 02.03.2022 - verkuendung-bayern.de
- Anlage 1: Antrag auf Anerkennung als Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung nach den Beratungsanerkennungsrichtlinien vom 05. Februar 2014 181 KB
Unterlagen zur Förderung von Beratungsleistungen
Im Rahmen der Verbundberatung können Beratungsleistungen anerkannter Beratungsunternehmen unter Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel gefördert werden. Die Unterlagen erhalten Sie auf dem Portal www.gesetze-bayern.de
- 2024 Nr. 127 Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)
- Anlage 1 zur BerFöR vom 15.02.2024 Antrag auf voraussichtliche Beratungsleistungen nach der Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung vom 15.02.2024 Az.: A-7171-1/315 952 KB
- Anlage 2 zur BerFöR vom 15.02.2024 Antrag auf geförderte Teilnahme an einem Workshop/Arbeitskreis/Feldbegehung/ Weinbergbegehung nach der Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung vom 15.02.2024 Az: A-7171-1/315 745 KB
- Anlage 3 zur BerFöR vom 15.02.2024 Antrag auf voraussichtliche Beratungsleistungen im Rahmen der Fach-Hotline im pflanzlichen Bereich und im ökologischen Landbau nach der Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung vom 15.02.2024 Az.: A-7171-1/315 757 KB
- Anlage 4 zur BerFöR vom 15.02.2024 Antrag auf voraussichtliche Beratungsleistungen im Rahmen der produktionstechnischen Orientierungsberatung für die Umstellung auf ökologischen Landbau nach der Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung vom 15.02.2024 Az.: A-7171-1/315 861 KB
- Merkblatt für Fördermaßnahmen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2472/2022 bzw. der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 freigestellt sind 66 KB