Schulungen und Maßnahmen gegen Subventionsbetrug
Effektive Betrugsbekämpfung in Bayern
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Durch gezielte Schulungen und Strategien sensibilisiert das Sachgebiet F1 'Förderrecht der Ämter' an der Staatlichen Führungsakademie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gesamten Ressorts, die im Bereich EU-finanzierter Maßnahmen arbeiten. Auch in der täglichen Arbeit verhindern die Förderspezialisten Subventionsbetrug oder decken ihn auf.
Worum geht es?
Schulungen zur Betrugsbekämpfung
Am 29. Februar 2024 fand bereits eine Schulung statt. Dabei ging es zunächst um zwei grundsätzliche rechtliche Fragen:
- Wann liegt Subventionsbetrug im Sinne des Strafrechts vor?
- Wie können sich Fördersachbearbeitende strafbar machen?
Umgang mit Subventionsbetrug im Arbeitsalltag
Beispiele:
- Aufnahme von Flächen in Mehrfachanträgen mehrerer Jahre, obwohl diese nachweisbar und eindeutig nicht landwirtschaftlich genutzt worden waren.
- Bayerisches Hilfsprogramm Grundfutterzukauf Dürre 2018: Pflichtwidriges Unterlassen der Mitteilung an die Bewilligungsstelle, dass das zugekaufte Grundfutter zum Großteil anders als geplant und beantragt nicht zur Verfütterung verwendet wurde.
- Unrichtige Angabe über den Verzicht auf Intensivfrüchte in wassersensiblen Gebieten, obwohl die fraglichen Flächen tatsächlich damit bestellt worden waren.
- Geltendmachung von Aufwendungen für Investitionen, die nicht für das geförderte Objekt verwendet wurden.
Zahlstelle - was ist das?
Wegen ihrer finanziellen Bedeutung zählt die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu den wichtigsten europäischen Politikbereichen. Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung wird die GAP von den Mitgliedstaaten vollzogen. Diese Aufgabe wird von zugelassenen Zahlstellen erfüllt, die den unionsrechtlichen Vorgaben entsprechen müssen. In Bayern wird die Zahlstelle von der Abteilung P im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus wahrgenommen.