Förderprogramme
Die betreuten Förderprogramme sind vielfältig und reichen von der Bienenförderung bis zum Schulprogramm.
Bei der Abwicklung muss das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie eine Vielzahl komplizierter verfahrens- und haushaltstechnischer Vorgaben sowie umfangreiche Rechtsvorschriften einhalten. Dies setzt Erfahrung im Fördervollzug und spezielle fachliche Kenntnisse voraus. Das Kompetenzzentrum ist darüber hinaus Anlaufstelle für die sich im Kontrollvollzug ergebenden Rechtsprobleme und bearbeitet Widerspruchs- und Klageverfahren.
EU-Schulprogramm
Foto: gettyimages
Das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der Lieferanten im EU-Schulprogramm und die verwaltungstechnische Abwicklung des EU-Schulprogramms in Bayern zuständig.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst und Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukten. Das EU-Schulprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert. Mehr
Erlebnis Bauernhof
Die Abteilung Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der landwirtschaftlichen Betriebe zum Programm "Erlebnis Bauernhof" verantwortlich und nimmt diese in die Liste der Erlebnis-Bauernhof-Betriebe im Internet auf. Dieses Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermöglicht Schulkindern die Teilnahme an einem kostenfreien Lernprogramm auf einem Bauernhof. Mehr
Förderung der Bienenhaltung
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Jahresbericht Bienenförderung
EU-kofinanzierte Maßnahmen
Nur von Bayern finanzierte Maßnahmen
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse
Antragstellung
Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist die Anerkennung der EO durch das LfL-Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte.
Marktstrukturförderprogramm
Antragstellung
Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme, einzureichen.
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Menzinger-Strasse 54
80638 München
Tel.: 0871 9522-4200
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
VuV-Programm
Antragstellung
Die Förderanträge zu den einzelnen Antragsrunden sind spätestens zu den festgelegten Endterminen einzureichen.
Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme einzureichen.
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Fischereiförderung
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Antragstellung
Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme einzureichen.
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz
Fördermaßnahmen
- Betriebliche und soziale Hilfen
- Förderung der Betriebs- und Haushaltshilfe sowie des Melkeraushilfsdiensts
- Förderung der Familienberatung
- Berufliche Bildung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Förderung von Baumaßnahmen im Bereich agrar- und forstwirtschaftlicher Ausbildungsstätten
- Förderung der Landjugendverbände für ihre besonderen Aufgaben im ländlichen Raum
- Förderung der Bildungszentren ländlicher Raum für bestimmte Maßnahmen
- Produktionstechnische Beratung im Rahmen der Verbundberatung
Erstattungen für übertragene Aufgaben
- Mitwirkung beim Anerkennungsverfahren für Saat- und Pflanzgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz
- Organisation und Durchführung der Boden- und Kartoffel-Probenahme nach dem Saatgutverkehrsgesetz und dem Pflanzenschutzgesetz
- Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz
- Klassifizierung und Verwiegung von Schlachtkörpern nach dem Vieh- und Fleischgesetz
Verwendungsnachweisprüfung Nachwachsende Rohstoffe - Biomasseheizkraftwerke
Abwicklung der Fördermaßnahmen
- Für die fachliche Beratung, Betreuung und Evaluierung der Fördervorhaben steht C.A.R.M.E.N (Centrales Agrar-Rohstoff-Marketing und Entwicklungsnetzwerk e.V.) zur Verfügung.
- Die Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung, die Bewilligung, Mittelbewirtschaftung, Auszahlung und Auflagenkontrolle liegt beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ).
- Das Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk ist zuständig für die Überprüfung der Verwendungsnachweise und die Durchführung der damit verbundenen Vor-Ort-Kontrollen, die Erstellung von Prüfberichten, die Berechnung der Fördermittel sowie die Brennstoffkontrollen und die Überprüfung der Einhaltung der Zweckbindung der durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten (StMELF) geförderten Projekte.
Antragsstellung und Information
Förderung von Biomasseheizwerken (BioKlima)
Förderung Tierwohl in Schweinehaltung (BayProTier)
Bayerisches Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau
Unsere Arbeitsfelder