EU-Schulprogramm

Das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der Lieferanten im EU-Schulprogramm und die verwaltungstechnische Abwicklung des EU-Schulprogramms in Bayern zuständig.

Aktualisiert am: 05.12.2024
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Mädchen hält sich Tomate vor die Nase gettyimages

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst und Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukten. Das EU-Schulprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert.

So können Sie am Programm teilnehmen

Eine Einrichtung wie Schule, Kindergarten oder Haus für Kinder kann jederzeit in das EU-Schulprogramm einsteigen. Die Belieferung mit Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten ist allerdings nur durch zugelassene Lieferanten möglich. Wählen Sie als Einrichtung aus der Liste der zugelassenen Lieferanten einen Lieferanten aus und nehmen Sie mit diesem Kontakt auf.

Antragstellung ab dem Schuljahr 2024/25 nur noch online möglich

2024/25 nur noch online über iBALIS möglich

www.stmelf.bayern.de/ibalis externer Link

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Digitale Datenerfassung durch den Lieferanten
    1. Manuelle Online-Eingabe 
    2. Import über XML-Schnittstelle - alle Informationen und Beispieldateien finden Sie in der iBALIS Benutzerhilfe
  2. Einrichtungen bestätigen die Lieferungen elektronisch über einen Einmallink, den sie automatisch per E-Mail über iBALIS erhalten
  3. Schulen erhalten die E-Mail über das OWA-Postfach
  4. Kindergärten hinterlegen bei BayKiBiG E-Mail-Adresse und bekommen den Link über die dort angegebene E-Mail
  5. Lieferanten können alle bestätigten Lieferbestätigungen in einem digitalen Sammelantrag zusammenfassen

    Ansprechpartner

    Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Adresse:
    Kompetenzzentrum Förderprogramme Heinrich-Rockstroh-Straße 10 95615 Marktredwitz
    Telefon:
    0871 9522 4600
    Fax:
    0871 9522-4399