Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst und Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukten. Das EU-Schulprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert.
So können Sie am Programm teilnehmen
Eine Einrichtung wie Schule, Kindergarten oder Haus für Kinder kann jederzeit in das EU-Schulprogramm einsteigen. Die Belieferung mit Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten ist allerdings nur durch zugelassene Lieferanten möglich. Wählen Sie als Einrichtung aus der Liste der zugelassenen Lieferanten einen Lieferanten aus und nehmen Sie mit diesem Kontakt auf.
Zugelassene Lieferanten
Liste der aktuell zugelassenen Lieferanten im EU-SchulprogrammAntragstellung ab dem Schuljahr 2024/25 nur noch online möglich
2024/25 nur noch online über iBALIS möglich
www.stmelf.bayern.de/ibalis externer LinkDas Wichtigste in Kürze:
- Zugang mit Ihrer 10-stelligen Betriebsnummer und einer PIN
- Beantragung der PIN beim LKV notwendig - siehe Infobrief 2022/23 - Antrag über LKV an pin@lkv.bayern.de
Digitale Datenerfassung durch den Lieferanten
Manuelle Online-Eingabe
Import über XML-Schnittstelle - alle Informationen und Beispieldateien finden Sie in der iBALIS Benutzerhilfe
Einrichtungen bestätigen die Lieferungen elektronisch über einen Einmallink, den sie automatisch per E-Mail über iBALIS erhalten
Schulen erhalten die E-Mail über das OWA-Postfach
Kindergärten hinterlegen bei BayKiBiG E-Mail-Adresse und bekommen den Link über die dort angegebene E-Mail
Lieferanten können alle bestätigten Lieferbestätigungen in einem digitalen Sammelantrag zusammenfassen
Alle weiteren Informationen zum EU-Schulprogramm
Ansprechpartner
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Adresse:
- Kompetenzzentrum Förderprogramme Heinrich-Rockstroh-Straße 10 95615 Marktredwitz
- Telefon:
- 0871 9522 4600
- E-Mail:
- eu-schulprogramm@fueak.bayern.de
- Fax:
- 0871 9522-4399