Verbundberatung

Anerkennung und Förderung von Beratungsunternehmen

Aktualisiert am: 22.04.2024
Teilen Drucken

Die Verbundberatung ist die vertraglich geregelte Zusammenarbeit von anerkannten nichtstaatlichen Beratungsanbietern mit der staatlichen Beratung. Sie basiert auf dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz. Seit dem Jahr 2008 gibt es für die bayerischen Landwirte, Gärtner und Winzer dieses gemeinsame Beratungsangebot. Dienstleister, die sich als Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung anerkennen lassen wollen, reichen die entsprechenden Unterlagen bei der FüAk ein. Anerkennungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Unterlagen rund um den Antrag auf Anerkennung als Beratungsunternehmen in der Verbundberatung

Die Antragsfrist für das jeweils nächste Kalenderjahr endet am 30. September des laufenden Jahres.

Unterlagen zur Förderung von Beratungsleistungen

Im Rahmen der Verbundberatung können Beratungsleistungen anerkannter Beratungsunternehmen unter Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel gefördert werden. Die Unterlagen erhalten Sie auf dem Portal www.gesetze-bayern.de