Die Verbundberatung ist die vertraglich geregelte Zusammenarbeit von anerkannten nichtstaatlichen Beratungsanbietern mit der staatlichen Beratung. Sie basiert auf dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz. Seit dem Jahr 2008 gibt es für die bayerischen Landwirte, Gärtner und Winzer dieses gemeinsame Beratungsangebot. Dienstleister, die sich als Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung anerkennen lassen wollen, reichen die entsprechenden Unterlagen bei der FüAk ein. Anerkennungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Unterlagen rund um den Antrag auf Anerkennung als Beratungsunternehmen in der Verbundberatung
Die Antragsfrist für das jeweils nächste Kalenderjahr endet am 30. September des laufenden Jahres.
- Richtlinie zur Anerkennung als Beratungsunternehmen in der Verbundberatung (BerAnerkR) vom 5. Februar 2014 externer Link
- Änderung der Richtlinie zur Anerkennung von Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung – Beratungsanerkennungsrichtlinie (BerAnerkR) vom 02.03.2022 - verkuendung-bayern.de externer Link
Unterlagen zur Förderung von Beratungsleistungen
Im Rahmen der Verbundberatung können Beratungsleistungen anerkannter Beratungsunternehmen unter Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel gefördert werden. Die Unterlagen erhalten Sie auf dem Portal www.gesetze-bayern.de