Förderprogramme

Bei der Abwicklung muss das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie eine Vielzahl komplizierter verfahrens- und haushaltstechnischer Vorgaben sowie umfangreiche Rechtsvorschriften einhalten. Dies setzt Erfahrung im Fördervollzug und spezielle fachliche Kenntnisse voraus. Das Kompetenzzentrum ist darüber hinaus Anlaufstelle für die sich im Kontrollvollzug ergebenden Rechtsprobleme und bearbeitet Widerspruchs- und Klageverfahren. Die betreuten Förderprogramme sind vielfältig und reichen von der Bienenförderung bis zum Schulprogramm.

Aktualisiert am: 14.11.2024
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Mädchen hält sich eine Tomate vor die Nase © gettyimages

EU-Schulprogramm - Zulassung der Lieferanten

Das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der Lieferanten im EU-Schulprogramm und die verwaltungstechnische Abwicklung des EU-Schulprogramms in Bayern zuständig. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst und Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukten. Das EU-Schulprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert.

EU-Schulprogramm
Logo Erlebnis Bauernhof

Erlebnis Bauernhof - Informationen für Betriebe

Die Abteilung Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der landwirtschaftlichen Betriebe zum Programm "Erlebnis Bauernhof" verantwortlich und nimmt diese in die Liste der Erlebnis-Bauernhof-Betriebe im Internet auf. Dieses Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermöglicht Schulkindern die Teilnahme an einem kostenfreien Lernprogramm auf einem Bauernhof.

Erlebnis Bauernhof - Informationen für Betriebe

Förderung der Bienenhaltung

In der Landwirtschaft sind 80 Prozent der Kulturpflanzen auf die Bestäubung durch die Honigbienen angewiesen. Beispielsweise ist Obstbau ohne Bienen undenkbar. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass Bienen die Ertragsmenge und -qualität auch für viele nicht-zwingend-fremdbestäubte Kulturpflanzen wie den Raps deutlich erhöhen. Auch für die Wildflora spielen die Bienen eine unentbehrliche Rolle und tragen damit zum Erhalt der Artenvielfalt bei.

Honigbiene fliegt zum Einflugloch eines Bienenstocks © C. Schüßler - fotolia.com

Die Bienenhaltung im Freistaat Bayern und vor allem die Arbeit der bayerischen Imkerinnen und Imker bringen neben Honig und Wachs eine Fülle - oftmals nicht messbarer - Vorteile und Leistungen für Umwelt und Gesellschaft. Wir brauchen deshalb eine zukunftsfähige, flächendeckende Imkerei in Bayern. Der Einsatz der einzelnen Imker und der Vereine hat den Aufschwung, den die Imkerei gerade erlebt, erst möglich gemacht. In den Medien wird viel über das Imkern berichtet und die Anzahl der Bienenhalterinnen und Bienenhalter nimmt beständig zu. Unsere Förderung und Beratung unterstützt die Bienenhalter bestmöglich in ihrem großen Engagement, das der ganzen Gesellschaft Nutzen bringt.

Die Europäische Gemeinschaft beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an den beihilfefähigen Ausgaben (kofinanzierte Maßnahmen). Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten nach bestimmten Vorgaben allein mit Landesmitteln weitere Programme anbieten (Landesmaßnahmen). Bayern nutzt beide Möglichkeiten und stellt den Imkern dadurch eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verfügung. Für die Abwicklung dieser Maßnahmen ist das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk zuständig.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgende Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen an:

Jahresbericht: Förderung der Bienenhaltung

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Adresse:
Kompetenzzentrum Förderprogramme Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399

Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse

Erzeuger im Bereich Obst und Gemüse schließen sich in Erzeugerorganisationen (EO) mit dem Ziel einer ressourcenschonenden und nachfragegerechten Erzeugung, der Steigerung und Erhaltung der Qualität, der Bündelung des Angebots, der gemeinsamen Vermarktung der Erzeugung sowie der Optimierung der Produktionskosten zusammen. Die Förderung im Sektor Obst und Gemüse dient primär dem Ziel der Gründung von EOen und der fortlaufenden Unterstützung sowie Stärkung bereits bestehender EOen.

Chinakohl im Kisten auf dem Feld, Lader im Hintergrund © Janina Schubert / KoHW

Sofern die EU-rechtlich geforderten Anerkennungskriterien erfüllt werden, kann eine EO von der zuständigen nationalen Stelle - dem LfL-Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte - auf Antrag anerkannt werden. Für eine Förderung (EU-Beihilfe) ist u. a. Voraussetzung, dass eine EO ein Anerkennungsverfahren durchlaufen hat, die Anerkennung per Bescheid ausgesprochen wurde und die der Anerkennung zugrundeliegenden Anerkennungskriterien ab dem Zeitpunkt der Anerkennung durchgehend bzw. fortlaufend erfüllt werden.

Anerkannte EOen können eine EU-Beihilfe für tatsächlich getätigte Ausgaben für Aktionen erhalten, die sie im Rahmen sogenannter Operationeller Programme, die vorab von der Bewilligungsstelle genehmigt wurden, tätigen. Mit den Operationellen Programmen wird das Ziel verfolgt, die Marktstellung der EOen zu verbessern. Investitionen im Rahmen der genehmigten operationellen Programme können mit bis zu 50 % der förderfähigen Investitionssumme durch EU-Mittel gefördert werden.

Antragstellung

Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist die Anerkennung der EO durch das LfL-Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte.

Maerkte@LfL.bayern.de

Operationelle Programme und deren Änderungen anerkannter EOen sind bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.

Marktstrukturförderprogramm

Mann schiebt Brett mit Käselaibe in Lagerregal © Tobias Hase/STMELF

Die Marktstrukturförderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft stärken. Unterstützt werden alle Investitionen, die der Verbesserung von Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen: Von der Erfassung, Lagerung und Kühlung über die Sortierung bis hin zur Verpackung und Etikettierung. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das Programm noch gezielter auf Innovation und Ressourcenschutz ausgerichtet.

Antragstellung

Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme, einzureichen.

Alle Informationen im Förderwegweiser - StMELF externer Link

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Adresse:
Kompetenzzentrum Förderprogramme Menzinger-Strasse 54 80638 München
Telefon:
0871 9522-4200
Fax:
0871 9522-4399

VuV-Programm

Maßnahmen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuV-Programm)
Verkaufsautomat in einer Holzhütte © Sophia Goßner / LfL

Ziel der bayerischen Agrarpolitik ist es, den ländlichen Raum als eigenständigen und vielfältig ausgeformten Lebensraum zu stärken. Das VuV-Programm fördert mit den Programmteilen VuVregio und VuVöko Maßnahmen/Vorhaben kleiner regionaler Betriebe in den der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen, die der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler und regionaler ökologischer Erzeugnisse sowie regionaler Kreisläufe dienen.

Antragstellung

Die Förderanträge zu den einzelnen Antragsrunden sind spätestens zu den festgelegten Endterminen einzureichen. Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme einzureichen.

Alle weiteren Informationen im Förderwegweiser - StMELF externer Link

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Adresse:
Kompetenzzentrum Förderprogramme Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399
Fischteiche am Dorfrand in Franken © hykoe - fotolia.com © hykoe - fotolia.com

Fischereiförderung

Grundlage der Fischereiförderung ist der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Mit diesem Fonds soll eine ökologisch nachhaltige, wettbewerbsfähige und innovative Aquakultur und Fischerei vor dem Hintergrund der Gemeinsamen Fischereipolitik gefördert werden. Ebenso soll die Entwicklung bestimmter, von Fischerei und Aquakultur besonders geprägter Gebiete, den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten, gestärkt werden.

Antragstellung

Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme einzureichen.

Alle weiteren Informationen im Förderwegweiser - StMELF externer Link

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Adresse:
Kompetenzzentrum Förderprogramme Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399

Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz

Im Rahmen der Umsetzung des Agrarwirtschaftsgesetzes betreut das Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk folgende Fördermaßnahmen und Erstattungen für übertragene Aufgaben:

Fördermaßnahmen
  • Betriebliche und soziale Hilfen
    • Förderung der Betriebs- und Haushaltshilfe sowie des Melkeraushilfsdiensts
    • Förderung der Familienberatung
  • Berufliche Bildung
    • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
    • Förderung von Baumaßnahmen im Bereich agrar- und forstwirtschaftlicher Ausbildungsstätten
    • Förderung der Landjugendverbände für ihre besonderen Aufgaben im ländlichen Raum
    • Förderung der Bildungszentren ländlicher Raum für bestimmte Maßnahmen
  • Produktionstechnische Beratung im Rahmen der Verbundberatung
Erstattungen für übertragene Aufgaben
  • Mitwirkung beim Anerkennungsverfahren für Saat- und Pflanzgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz 
  • Organisation und Durchführung der Boden- und Kartoffel-Probenahme nach dem Saatgutverkehrsgesetz und dem Pflanzenschutzgesetz
  • Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz
  • Klassifizierung und Verwiegung von Schlachtkörpern nach dem Vieh- und Fleischgesetz

Verwendungsnachweisprüfung Nachwachsende Rohstoffe - Biomasseheizkraftwerke

Frau siebt Hackschnitzel im Trommelsieb. © Tobias Hase/STMELF
Förderung von Maßnahmen im Bereich nachwachsender Rohstoffe

Die energetische Nutzung von Biomasse hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. In Bayern wird diese Entwicklung durch das Gesamtkonzept „Nachwachsende Rohstoffe in Bayern“ nachhaltig gestützt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt derzeit auf der Förderung von Biomasseheizwerken.

Abwicklung der Fördermaßnahmen

Die Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgaben in der Abwicklung der Fördermaßnahmen sind auf verschiedene Einrichtungen verteilt:

  • Für die fachliche Beratung, Betreuung und Evaluierung der Fördervorhaben steht C.A.R.M.E.N (Centrales Agrar-Rohstoff-Marketing und Entwicklungsnetzwerk e.V.) zur Verfügung.
  • Die Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung, die Bewilligung, Mittelbewirtschaftung, Auszahlung und Auflagenkontrolle liegt beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ).
  • Das Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk ist zuständig für die Überprüfung der Verwendungsnachweise und die Durchführung der damit verbundenen Vor-Ort-Kontrollen, die Erstellung von Prüfberichten, die Berechnung der Fördermittel sowie die Brennstoffkontrollen und die Überprüfung der Einhaltung der Zweckbindung der durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten (StMELF) geförderten Projekte.

Antragsstellung und Information

Förderung von Biomasseheizwerken (BioKlima)

Technologie- und Förderzentrum (TFZ) externer Link
Heu zur freien Aufnahme aus einem Korb © Dr. Stephan Schneider, LfL

Förderung Tierwohl in Schweinehaltung (BayProTier)

Ziel von BayProTier ist die Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern. Dies wird durch verbesserte Produktionsstandards wie abgestimmte Wasser- und Futterversorgung, höheres Platzangebot, Bodenbeläge, Einstreu, natürliche Beleuchtung, Außenklimareiz, Zugang zu Auslauf im Freien erreicht. Der in Folge der freiwilligen Umsetzung höherer Tierhaltungsstandards entstehende wirtschaftliche Nachteil wird durch die Zuwendung gemindert. Durch die Förderung wird das Tierwohl, vorerst in der Schweinehaltung, weiter erhöht und die Akzeptanz der Tierhaltung wieder gesteigert.

Weitere Informationen im Förderwegweiser externer Link
Mehrere Reihen Süßkirschen die unter einer mit Folie überdachten Holzkonstruktion kultiviert werden © Tobias Hase/STMELF

Bayerisches Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau

Mit dem Bayerischen Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau - kurz Mehrgefahrenversicherung - fördert der Freistaat Bayern die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge. Der Abschluss einer Versicherung soll durch extreme Witterungsereignisse wie Starkfrost, Sturm oder Starkregen verursachte Ertragseinbußen abmildern.

Weitere Informationen im Förderwegweiser externer Link