EU-Schulprogramm - Zulassung der Lieferanten
Das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der Lieferanten im EU-Schulprogramm und die verwaltungstechnische Abwicklung des EU-Schulprogramms in Bayern zuständig. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst und Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukten. Das EU-Schulprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert.
EU-SchulprogrammErlebnis Bauernhof - Informationen für Betriebe
Die Abteilung Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der landwirtschaftlichen Betriebe zum Programm "Erlebnis Bauernhof" verantwortlich und nimmt diese in die Liste der Erlebnis-Bauernhof-Betriebe im Internet auf. Dieses Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermöglicht Schulkindern die Teilnahme an einem kostenfreien Lernprogramm auf einem Bauernhof.
Erlebnis Bauernhof - Informationen für BetriebeFörderung der Bienenhaltung
In der Landwirtschaft sind 80 Prozent der Kulturpflanzen auf die Bestäubung durch die Honigbienen angewiesen. Beispielsweise ist Obstbau ohne Bienen undenkbar. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass Bienen die Ertragsmenge und -qualität auch für viele nicht-zwingend-fremdbestäubte Kulturpflanzen wie den Raps deutlich erhöhen. Auch für die Wildflora spielen die Bienen eine unentbehrliche Rolle und tragen damit zum Erhalt der Artenvielfalt bei.
Die Bienenhaltung im Freistaat Bayern und vor allem die Arbeit der bayerischen Imkerinnen und Imker bringen neben Honig und Wachs eine Fülle - oftmals nicht messbarer - Vorteile und Leistungen für Umwelt und Gesellschaft. Wir brauchen deshalb eine zukunftsfähige, flächendeckende Imkerei in Bayern. Der Einsatz der einzelnen Imker und der Vereine hat den Aufschwung, den die Imkerei gerade erlebt, erst möglich gemacht. In den Medien wird viel über das Imkern berichtet und die Anzahl der Bienenhalterinnen und Bienenhalter nimmt beständig zu. Unsere Förderung und Beratung unterstützt die Bienenhalter bestmöglich in ihrem großen Engagement, das der ganzen Gesellschaft Nutzen bringt.
Die Europäische Gemeinschaft beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an den beihilfefähigen Ausgaben (kofinanzierte Maßnahmen). Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten nach bestimmten Vorgaben allein mit Landesmitteln weitere Programme anbieten (Landesmaßnahmen). Bayern nutzt beide Möglichkeiten und stellt den Imkern dadurch eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verfügung. Für die Abwicklung dieser Maßnahmen ist das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk zuständig.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgende Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen an:
Jahresbericht: Förderung der BienenhaltungNur von Bayern finanzierte Maßnahmen
- Förderung Bienenbelegstellen und Bienengesundheit (StMELF) externer Link
- Bienengesundheit (StMELF) externer Link
- Imkern auf Probe - Schnupperkurs Imkern (StMELF) externer Link
- Imkern an Schulen - Nachwuchsgewinnung (StMELF) externer Link
- Ökoimkerei - Unterstützung der Zertifizierung (StMELF) externer Link
- Honig-Analyse (Tiergesundheitsdienst) externer Link
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Adresse:
- Kompetenzzentrum Förderprogramme Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- E-Mail:
- komzf@fueak.bayern.de
- Fax:
- 0871 9522-4399
Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse
Erzeuger im Bereich Obst und Gemüse schließen sich in Erzeugerorganisationen (EO) mit dem Ziel einer ressourcenschonenden und nachfragegerechten Erzeugung, der Steigerung und Erhaltung der Qualität, der Bündelung des Angebots, der gemeinsamen Vermarktung der Erzeugung sowie der Optimierung der Produktionskosten zusammen. Die Förderung im Sektor Obst und Gemüse dient primär dem Ziel der Gründung von EOen und der fortlaufenden Unterstützung sowie Stärkung bereits bestehender EOen.
Sofern die EU-rechtlich geforderten Anerkennungskriterien erfüllt werden, kann eine EO von der zuständigen nationalen Stelle - dem LfL-Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte - auf Antrag anerkannt werden. Für eine Förderung (EU-Beihilfe) ist u. a. Voraussetzung, dass eine EO ein Anerkennungsverfahren durchlaufen hat, die Anerkennung per Bescheid ausgesprochen wurde und die der Anerkennung zugrundeliegenden Anerkennungskriterien ab dem Zeitpunkt der Anerkennung durchgehend bzw. fortlaufend erfüllt werden.
Anerkannte EOen können eine EU-Beihilfe für tatsächlich getätigte Ausgaben für Aktionen erhalten, die sie im Rahmen sogenannter Operationeller Programme, die vorab von der Bewilligungsstelle genehmigt wurden, tätigen. Mit den Operationellen Programmen wird das Ziel verfolgt, die Marktstellung der EOen zu verbessern. Investitionen im Rahmen der genehmigten operationellen Programme können mit bis zu 50 % der förderfähigen Investitionssumme durch EU-Mittel gefördert werden.
Antragstellung
Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist die Anerkennung der EO durch das LfL-Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte.
Maerkte@LfL.bayern.deOperationelle Programme und deren Änderungen anerkannter EOen sind bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.
Marktstrukturförderprogramm
Die Marktstrukturförderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft stärken. Unterstützt werden alle Investitionen, die der Verbesserung von Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen: Von der Erfassung, Lagerung und Kühlung über die Sortierung bis hin zur Verpackung und Etikettierung. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das Programm noch gezielter auf Innovation und Ressourcenschutz ausgerichtet.
Antragstellung
Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme, einzureichen.
Alle Informationen im Förderwegweiser - StMELF externer LinkStaatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Adresse:
- Kompetenzzentrum Förderprogramme Menzinger-Strasse 54 80638 München
- Telefon:
- 0871 9522-4200
- E-Mail:
- komzf@fueak.bayern.de
- Fax:
- 0871 9522-4399
VuV-Programm
Ziel der bayerischen Agrarpolitik ist es, den ländlichen Raum als eigenständigen und vielfältig ausgeformten Lebensraum zu stärken. Das VuV-Programm fördert mit den Programmteilen VuVregio und VuVöko Maßnahmen/Vorhaben kleiner regionaler Betriebe in den der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen, die der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler und regionaler ökologischer Erzeugnisse sowie regionaler Kreisläufe dienen.
Antragstellung
Die Förderanträge zu den einzelnen Antragsrunden sind spätestens zu den festgelegten Endterminen einzureichen. Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme einzureichen.
Alle weiteren Informationen im Förderwegweiser - StMELF externer LinkStaatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Adresse:
- Kompetenzzentrum Förderprogramme Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- E-Mail:
- komzf@fueak.bayern.de
- Fax:
- 0871 9522-4399
Fischereiförderung
Grundlage der Fischereiförderung ist der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Mit diesem Fonds soll eine ökologisch nachhaltige, wettbewerbsfähige und innovative Aquakultur und Fischerei vor dem Hintergrund der Gemeinsamen Fischereipolitik gefördert werden. Ebenso soll die Entwicklung bestimmter, von Fischerei und Aquakultur besonders geprägter Gebiete, den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten, gestärkt werden.
Antragstellung
Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme einzureichen.
Alle weiteren Informationen im Förderwegweiser - StMELF externer LinkStaatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Adresse:
- Kompetenzzentrum Förderprogramme Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- E-Mail:
- komzf@fueak.bayern.de
- Fax:
- 0871 9522-4399
Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz
Im Rahmen der Umsetzung des Agrarwirtschaftsgesetzes betreut das Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk folgende Fördermaßnahmen und Erstattungen für übertragene Aufgaben:
Betriebliche und soziale Hilfen
Förderung der Betriebs- und Haushaltshilfe sowie des Melkeraushilfsdiensts
Förderung der Familienberatung
Berufliche Bildung
Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Förderung von Baumaßnahmen im Bereich agrar- und forstwirtschaftlicher Ausbildungsstätten
Förderung der Landjugendverbände für ihre besonderen Aufgaben im ländlichen Raum
Förderung der Bildungszentren ländlicher Raum für bestimmte Maßnahmen
Produktionstechnische Beratung im Rahmen der Verbundberatung
Mitwirkung beim Anerkennungsverfahren für Saat- und Pflanzgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz
Organisation und Durchführung der Boden- und Kartoffel-Probenahme nach dem Saatgutverkehrsgesetz und dem Pflanzenschutzgesetz
Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz
Klassifizierung und Verwiegung von Schlachtkörpern nach dem Vieh- und Fleischgesetz
Verwendungsnachweisprüfung Nachwachsende Rohstoffe - Biomasseheizkraftwerke
Die energetische Nutzung von Biomasse hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. In Bayern wird diese Entwicklung durch das Gesamtkonzept „Nachwachsende Rohstoffe in Bayern“ nachhaltig gestützt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt derzeit auf der Förderung von Biomasseheizwerken.
Abwicklung der Fördermaßnahmen
Die Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgaben in der Abwicklung der Fördermaßnahmen sind auf verschiedene Einrichtungen verteilt:
Für die fachliche Beratung, Betreuung und Evaluierung der Fördervorhaben steht C.A.R.M.E.N (Centrales Agrar-Rohstoff-Marketing und Entwicklungsnetzwerk e.V.) zur Verfügung.
Die Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung, die Bewilligung, Mittelbewirtschaftung, Auszahlung und Auflagenkontrolle liegt beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ).
Das Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk ist zuständig für die Überprüfung der Verwendungsnachweise und die Durchführung der damit verbundenen Vor-Ort-Kontrollen, die Erstellung von Prüfberichten, die Berechnung der Fördermittel sowie die Brennstoffkontrollen und die Überprüfung der Einhaltung der Zweckbindung der durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten (StMELF) geförderten Projekte.
Antragsstellung und Information
Förderung von Biomasseheizwerken (BioKlima)
Technologie- und Förderzentrum (TFZ) externer LinkFörderung Tierwohl in Schweinehaltung (BayProTier)
Ziel von BayProTier ist die Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern. Dies wird durch verbesserte Produktionsstandards wie abgestimmte Wasser- und Futterversorgung, höheres Platzangebot, Bodenbeläge, Einstreu, natürliche Beleuchtung, Außenklimareiz, Zugang zu Auslauf im Freien erreicht. Der in Folge der freiwilligen Umsetzung höherer Tierhaltungsstandards entstehende wirtschaftliche Nachteil wird durch die Zuwendung gemindert. Durch die Förderung wird das Tierwohl, vorerst in der Schweinehaltung, weiter erhöht und die Akzeptanz der Tierhaltung wieder gesteigert.
Weitere Informationen im Förderwegweiser externer LinkBayerisches Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau
Mit dem Bayerischen Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau - kurz Mehrgefahrenversicherung - fördert der Freistaat Bayern die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge. Der Abschluss einer Versicherung soll durch extreme Witterungsereignisse wie Starkfrost, Sturm oder Starkregen verursachte Ertragseinbußen abmildern.
Weitere Informationen im Förderwegweiser externer Link