Anerkennung und Förderung von Beratungsunternehmen
Die Verbundberatung ist die vertraglich geregelte Zusammenarbeit von anerkannten nicht-staatlichen Beratungsanbietern mit der staatlichen Beratung. Sie basiert auf dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz. Dienstleister, die sich als Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung anerkennen lassen wollen, reichen die entsprechenden Unterlagen bei der FüAk ein.
Verbundberatung