Jeder, der auf Ihren externen Datenträger zugreifen kann, gelangt auch an diese Daten. Ein USB-Stick kann rasch verloren gehen oder entwendet werden. Ist die Arbeit mit einem externen Datenträger trotzdem notwendig, gilt es einige Punkte zu beachten.
Bewahren Sie externe Datenträger immer sicher auf und lassen Sie sie nie unbeobachtet frei herumliegen.
Schließen Sie die Datenträger ein, wenn Sie nicht mit ihnen arbeiten.
Speichern Sie nur die absolut notwendigen Daten für einen kurzen temporären Zeitraum.
Aus diesem Grund stellt die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) dienstliche USB-Sticks bereit. Die Verwendung von privaten Datenträgern ist für die Arbeit mit dienstlichen Daten grundsätzlich nicht gestattet.
Daten, die dem Datenschutz unterliegen, und sonstige sensible Informationen müssen auf externen Datenträger verschlüsselt werden. Grundsätzlich ist eine Verschlüsselung von USB-Sticks empfohlen und mittlerweile mit Bordmitteln - also ohne zusätzliche Software - im aktuellen Betriebssystem ohne Schwierigkeiten erreichbar.
Eine Anleitung zur Verschlüsselung finden Sie im Mitarbeiterportal (MAP):
Anleitung Verschlüsselung - MAP (interner Link)Mechanische Zerstörung macht externe Datenträger unbrauchbar. Sie sind dann aber kein Fall für den Hausmüll, da sie von dort aus in unbefugte Hände gelangen und ausgelesen werden können. Zur Entsorgung beauftragt die FüAk Dienstleister, die nach entsprechenden DIN-Normen die Datenträger schreddern. Schicken Sie deshalb externe Datenträger zum Vernichten immer an die IT-Abteilung der FüAk zurück.
Beim Löschen von Daten reichen die einfachen Löschkommandos von Betriebssystemen nicht aus. Sensible Informationen auf externen Datenträgern sollten daher unbedingt mit einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen Verfahren gelöscht werden. Für den Geschäftsbereich gilt: Wird der USB-Stick weitergereicht oder zurückgegeben, müssen alle Daten gelöscht werden. Das sichere Löschen der Daten übernimmt in jedem Fall der IT-Beauftragte.
Weg ist weg! Deshalb besonders sorgfältig mit den externen Datenträgern umgehen und wie bereits betont, nur temporär Daten darauf speichern. Wer das beachtet, hat von seinen Daten immer eine Sicherungskopie. Die IuK-Richtlinien sehen im Verlustfall vor: Teilen Sie den Verlust eines externen Datenträgers unmittelbar Ihrem IT-Beauftragten bzw. den IT-Ansprechpartnern mit. Denn jeder USB-Stick hat eine Gerätenummer. Geht ein dienstliches Gerät verloren, muss das unmittelbar gemeldet werden und wird in einer Statistik festgehalten.